Gebührenordnung
des Unitätsarchivs, Archiv der Evangelischen Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine (GebO)
§ 1 Allgemeines
- Für die Inanspruchnahme des Unitätsarchivs und die Benutzung im Besitz des Unitätsarchivs befindlichen Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsgutes (im Nachstehenden: Archivgut) werden Gebühren erhoben.
- Gleiches gilt für das Recht der Wiedergabe oder Reproduktion von Archivgut, unbeschadet der Ansprüche Dritter.
- Die bei der Benutzung des Unitätsarchivs entstehenden Auslagen sind zu erstatten.
- Die Kostenerstattung (Gebühren und Auslagen) werden mit dem Tätigwerden des Archivs und der Zustellung eines Kostenbescheides fällig. In besonderen Fällen kann ein Vorschuss verlangt werden.
- Die Höhe der geltenden Gebühren ergibt sich aus den Anlagen zu dieser Gebührenordnung (Gebührentafel).
§ 2 Gebühren
a. Gebühren werden nicht erhoben für:
- die Benutzung von Archivgut im Lesesaal des Unitätsarchivs;
- das Erteilen von Auskünften, die die Benutzung des Unitätsarchivs (z. B. Öffnungszeiten, Benutzungsbestimmungen, Unterkunftsmöglichkeiten) betreffen, über das Vorhandensein bestimmter Bestände oder Akten und das Verweisen an andere Archive;
- das Erteilen von Auskünften anhand der bestehenden Findmittel ohne inhaltliche Forschung, wenn dabei eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten nicht überschritten wird;
- das Erteilen von inhaltlichen Auskünften, wenn dabei eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten nicht überschritten wird und sie nicht genealogische Anfragen betreffen.
b. Gebühren werden erhoben für:
- das Erteilen von schriftlichen Auskünften, Bild- und Signaturrecherchen, wenn dabei §2.a.2-4 nicht zutreffen;
- die Anfertigung von Abschriften und Auszügen;
- die Beglaubigung von Abschriften und Kopien von Archivalien;
- die Anfertigung, Bereitstellung und Übermittlung von Kopien und Reproduktionen von Archivgut;
- das Recht der Wiedergabe oder Reproduktion von Archivgut;
- die Ausstellung einer Fotoerlaubnis;
- die Ausleihe von Archivgut, Bibliotheksgut und sonstigen Gegenständen aus dem Unitätsarchiv für Ausstellungen;
- die Vorbereitung und Zuarbeit für Ausstellungen;
- die Vorbereitung oder Zuarbeit bei direkter Benutzung im Lesesaal des Unitätsarchivs, wenn diese den Rahmen des Vertretbaren (15 Minuten) übersteigen;
- das Ausheben großformatiger Archivalien;
- Digitalisierungsprojekte bzw. Projekte mit digitaler Veröffentlichung von Archiv-, Bibliotheks- und Sammmlungsgut aus dem Unitätsarchiv bzw. Erkenntnissen daraus; es gilt die Gebührenordnung und -tafel bzw. in besonderen Fällen kann auch eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden;
- das Verschicken von Mahnungen im Falle von unbezahlten Rechnungen;
- Archivführungen, Kurse und Workshops.
§3 Gebührenbefreiung
- Gebühren werden nicht erhoben von Dienststellen, Gemeinden und Einrichtungen der weltweiten Brüder-Unität (Unitas Fratrum) und ihrer Untergliederungen soweit ein amtliches Interesse vorliegt, die Gegenseitigkeit gewährleistet ist, die Benutzung in eigener Sache erfolgt und eine vertretbare Beanspruchung nicht übersteigt.
- Gebühren werden nicht erhoben, wenn ein nachweisliches Interesse der Brüder-Unität vorliegt.
- Gebühren werden nicht erhoben für Auskünfte über ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis im Dienst der Brüdergemeine, ferner nicht für Zeugnisse über den Besuch von Bildungsstätten der Brüdergemeine und dergleichen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
- Für Veröffentlichungen, die von der Brüder-Unität herausgegeben werden, werden keine Gebühren im Sinne von § 2b.5 erhoben.
- Für die Museen in Herrnhut reduzieren sich die Gebühren nach §2b.7 um 50%.
- Die Direktion der Evangelischen Brüder-Unität kann auf Antrag die Erhebung von Gebühren ermäßigen oder erlassen.
§ 4 Rechtsbehelfsverfahren
Gegen den Kostenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich bei der Direktion der Evangelischen Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine, Zittauer Str. 20, 02747 Herrnhut einzulegen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 19. September 2016 außer Kraft.
Herrnhut, 1. Oktober 2022
Benigna Carstens,
Direktion der Evangelischen Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine